Innere Sicherheit

Ter­ror und Kri­mi­na­li­tät sind kei­ne Natur­er­eig­nis­se, die man kri­tik­los hin­neh­men muss. Sie sind men­schen­ge­macht und haben Ursa­chen, die man bekämp­fen kann. Genau das wol­len wir tun.

Der erheb­li­che Anteil von Aus­län­dern gera­de bei der Gewalt- und Dro­gen­kri­mi­na­li­tät führt der­zeit viel zu sel­ten zu aus­län­der­recht­li­chen Maßnahmen.

Wir for­dern daher:

✔ Erleich­te­rung der Aus­wei­sung, ins­be­son­de­re die Wie­der­ein­füh­rung der zwin­gen­den Aus­wei­sung auch schon bei gering­fü­gi­ger Kriminalität
✔ Ver­hän­gung der Aus­wei­sung bereits durch die Strafgerichte
✔ Ermög­li­chung der Unter­brin­gung nicht abschieb­ba­rer Kri­mi­nel­ler im Aus­land auf­grund bila­te­ra­ler Ver­ein­ba­run­gen mit geeig­ne­ten Staaten.

Die Ein­bür­ge­rung Kri­mi­nel­ler ist zuver­läs­sig zu ver­hin­dern u.a. durch:

✔ Abschaf­fung des ein­klag­ba­ren Anspruchs auf Einbürgerung
✔ Ver­schär­fung der Aus­schluss­grün­de für Ein­bür­ge­rung bei Kriminalität.

In fol­gen­den Fäl­len soll eine Rück­nah­me der Ein­bür­ge­rung (d.h. Aus­bür­ge­rung) erfolgen:

✔ bei erheb­li­cher Kri­mi­na­li­tät inner­halb von zehn Jah­ren nach erfolg­ter Einbürgerung
✔ bei Mit­wir­kung in Ter­ror­or­ga­ni­sa­tio­nen (z.B. IS)
✔ bei Zuge­hö­rig­keit zu kri­mi­nel­len Clans und zwar auch dann, wenn die Rück­nah­me der Ein­bür­ge­rung zur Staa­ten­lo­sig­keit führt.

Jugendliche Intensivtäter

Die Sicher­heits­la­ge ver­schärft sich vor allem in den deut­schen Bal­lungs­ge­bie­ten dra­ma­tisch. Eine beson­de­re Rol­le spie­len hier­bei jun­ge Täter, denen der­zeit ein zahn­lo­ses Recht gegenübersteht.

Wir for­dern daher eine ent­spre­chen­de Ände­rung der ein­schlä­gi­gen Geset­ze, ins­be­son­de­re des Haftrechts.

Wegen der immer frü­her ein­set­zen­den kri­mi­nel­len Ent­wick­lung muss das Straf­mün­dig­keits­al­ter auf zwölf Jah­re abge­senkt wer­den und mit dem Errei­chen der Voll­jäh­rig­keit auch das Erwach­se­nen­straf­recht Anwen­dung finden.

Polizei stärken

Die öffent­li­che Sicher­heit ist trotz gro­ßen per­sön­li­chen Ein­sat­zes der Poli­zei­be­am­ten in Bund und Län­dern nicht ange­mes­sen gewähr­leis­tet: Per­so­nal­man­gel, struk­tu­rel­le Unzu­läng­lich­kei­ten, unzu­rei­chen­de Aus­rüs­tung und Bewaff­nung tref­fen auf schlech­te Bezah­lung und zum Teil empö­rend mise­ra­ble sozia­le Absicherung.

Durch höchst unter­schied­li­che Arbeits­be­din­gun­gen machen sich Bund und Län­der zudem unter­ein­an­der Kon­kur­renz und jagen sich gegen­sei­tig die bes­ten Beam­ten ab. Damit muss end­lich Schluss sein. Das Poli­zei­we­sen in Bund und Län­dern muss umfas­send refor­miert werden.

Organisierte Kriminalität bekämpfen

Die Orga­ni­sier­te Kri­mi­na­li­tät muss nach­hal­tig bekämpft wer­den. Die aus ihren Straf­ta­ten erziel­ten „Gewin­ne“ müs­sen rest­los abge­schöpft werden.

Da die Mehr­zahl der Täter im Bereich der Orga­ni­sier­ten Kri­mi­na­li­tät Aus­län­der sind, soll bei begrün­de­tem Ver­dacht die Zuge­hö­rig­keit zu einer der­ar­ti­gen Orga­ni­sa­ti­on als Aus­wei­sungs­grund ein­ge­führt werden.

Sicherheit der Bürger verbessern

Betrof­fen von der Ver­schär­fung eines ohne­hin schon restrik­ti­ven Waf­fen­rechts sind vor allem lega­le Waf­fen­be­sit­zer, Sport­schüt­zen, Jäger und Waf­fen­samm­ler. Die ille­ga­len Waf­fen, die für ter­ro­ris­ti­sche Anschlä­ge benutzt wer­den, wer­den davon nicht erfasst. Die Umset­zung der EU-Feu­er­waf­fen­richt­li­nie leh­nen wir des­halb ab.

Der Erwerb des Waf­fen­scheins für geset­zes­treue Bür­ger ist zu erleichtern.