Zuwanderung | Asyl

Afrika kann nicht in Europa gerettet werden

Die Zukunft Deutsch­lands und Euro­pas muss lang­fris­tig gesi­chert wer­den. Wir wol­len unse­ren Nach­kom­men ein Land hin­ter­las­sen, das noch als unser Deutsch­land erkenn­bar ist.

Wäh­rend die euro­päi­sche Bevöl­ke­rung über­al­tert und schrumpft, explo­diert die Bevöl­ke­rungs­zahl in Afri­ka und den ara­bisch-mus­li­mi­schen Län­dern. Bis 2050 wird sich Pro­gno­sen zufol­ge die Bevöl­ke­rung Afri­kas, ein­schließ­lich aller ara­bi­schen Län­der, auf 2,4 Mil­li­ar­den ver­dop­peln. Euro­pas Bevöl­ke­rung hin­ge­gen wird sich im glei­chen Zeit­raum um etwa 50 auf dann ca. 540 Mil­lio­nen Men­schen ver­rin­gern, wovon ein Drit­tel über 60 Jah­re alt sein wird.

Im Ver­hält­nis zu Euro­pa oder Ame­ri­ka stellt Afri­ka ein Armen­haus dar. Aus bei­den Ursa­chen – dem Bevöl­ke­rungs­wachs­tum in Afri­ka und dem Wohl­stands­ge­fäl­le zu Euro­pa – ent­steht ein gewal­ti­ger Wan­de­rungs­druck, der Dimen­sio­nen einer Völ­ker­wan­de­rung hat. In abso­lu­ten Zah­len sind dies der­zeit rund 350 Mil­lio­nen wan­de­rungs­wil­li­ge Men­schen, über­wie­gend jun­ge Män­ner. Bis 2050 wird sich deren Zahl auf rund 950 Mil­lio­nen erhöhen.

Vor die­sem Pro­blem­hin­ter­grund ist offen­sicht­lich, dass Wan­de­rungs­be­we­gun­gen von Afri­ka nach Euro­pa im zu erwar­ten­den Umfang unse­ren Kon­ti­nent in weni­gen Jah­ren desta­bi­li­sie­ren können.

Die indi­vi­du­el­len Schutz- und Asyl­ga­ran­tien im Grund­ge­setz wur­den 1949 für ver­folg­te Ein­zel­per­so­nen geschaf­fen. Sie ver­spre­chen unter den heu­ti­gen Bedin­gun­gen der mas­sen­haf­ten, glo­ba­li­sier­ten Wan­de­rungs­be­we­gun­gen Unmög­li­ches. Sie kön­nen nicht auf­recht­erhal­ten werden.

Keine weitere Einwanderung in die Sozialsysteme

Das hohe Niveau der deut­schen Sozi­al­leis­tun­gen zieht sowohl aus ande­ren EU-Staa­ten als auch aus Dritt­staa­ten zahl­rei­che Armuts­zu­wan­de­rer an. Hier­bei wer­den die Frei­zü­gig­keit in der EU bzw. das Asyl­recht miss­braucht, um sich Zugang zum Sozi­al­sys­tem zu ver­schaf­fen. Die­sem Miss­brauch wol­len wir einen Rie­gel vorschieben.

Zuwan­de­rung kann die Pro­ble­me der sozia­len Siche­rungs­sys­te­me nicht lösen, die in Deutsch­land durch den Gebur­ten­rück­gang ent­stan­den sind und künf­tig ver­schärft in Erschei­nung tre­ten wer­den; viel­mehr wer­den die­se Pro­ble­me durch Art und Aus­maß der der­zei­ti­gen Zuwan­de­rung verschärft.

Die Gren­zen müs­sen umge­hend geschlos­sen wer­den, um die unge­re­gel­te mas­sen­haf­te Zuwan­de­rung über­wie­gend beruf­lich Unqua­li­fi­zier­ter in unser Land und sei­ne Sozi­al­sys­te­me sofort zu beenden.

Wir brau­chen über meh­re­re Jah­re eine Minuszuwanderung.

Vor­rang vor Zuwan­de­rung haben fami­li­en- und bevöl­ke­rungs­po­li­ti­sche Maß­nah­men, ins­be­son­de­re eine „akti­vie­ren­de Fami­li­en­po­li­tik“, aber auch die Redu­zie­rung der Abwan­de­rung qua­li­fi­zier­ter Arbeits­kräf­te aus Deutschland.

Einen Asyl­an­trag soll nur stel­len dür­fen, wer sei­ne Iden­ti­tät nach­weist. Alle abge­lehn­ten Asyl­be­wer­ber sind umge­hend in ihre Her­kunfts­län­der zurück­zu­füh­ren. Hilfs­wei­se müs­sen die Migran­ten in auf­nah­me­be­rei­te Dritt­staa­ten über­führt werden.

Wir wol­len selbst ent­schei­den, wer zu uns kommt, und aus­schließ­lich qua­li­fi­zier­ten Zuzug nach Bedarf zulassen.

Schlepperdienste beenden

Die euro­päi­sche Grenz­schutz­agen­tur Fron­tex und die Bun­des­wehr müs­sen ihre Schlep­per-Hilfs­diens­te auf dem Mit­tel­meer been­den und alle Flücht­lings­boo­te an ihre Aus­gangs­or­te zurück­brin­gen, anstatt die Pas­sa­gie­re nach Euro­pa zu befördern.

Wo das recht­lich oder tat­säch­lich nicht mög­lich ist, sind sie nach dem aus­tra­li­schen Vor­bild aus­nahms­los in außer­eu­ro­päi­sche Auf­nah­me­zen­tren zu überführen.

Wir for­dern stren­ge Kon­trol­len an den deut­schen Grenz­über­gän­gen und die Bewa­chung der grü­nen Gren­ze durch inte­grier­te Siche­rungs­sys­te­me, zu denen auch Zäu­ne gehö­ren können.

Zweifelsfreie Identifizierung von Asylbewerbern ermöglichen

Die AfD for­dert die Schaf­fung der recht­li­chen und tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen, damit alle Behör­den län­der­über­grei­fend inner­halb kür­zes­ter Zeit fest­stel­len kön­nen, ob eine Per­son schon andern­orts unter abwei­chen­den Per­so­na­li­en regis­triert ist.

Kein Familiennachzug in unsere Sozialsysteme

Wir leh­nen jeg­li­chen Fami­li­en­nach­zug für aner­kann­te Asyl­be­wer­ber ab, da die deut­schen Sozi­al­sys­te­me die­se Las­ten nicht tra­gen können.

Ent­fällt der Flucht­grund im Her­kunfts­land aner­kann­ter Asyl­be­wer­ber, endet in aller Regel deren Auf­ent­halts­er­laub­nis. Sie müs­sen zurück­keh­ren. Ins­be­son­de­re der Schutz vor Bür­ger­krieg ist rein tem­po­rär aus­ge­legt und darf nicht zu einer Ein­wan­de­rung durch die Hin­ter­tür führen.

Die Kosten für unbegleitete minderjährige Ausländer explodieren

Unbe­glei­te­te, angeb­lich min­der­jäh­ri­ge Aus­län­der (UMA) miss­brau­chen das Aus­län­der- und Asyl­recht. Sie sind fast alle männ­lich, und zwi­schen 50 und 80 Pro­zent derer, die sich als min­der­jäh­rig aus­ge­ben, sind tat­säch­lich voll­jäh­rig. Ihre Kri­mi­na­li­täts­ra­te ist unver­hält­nis­mä­ßig hoch. Sie die­nen als soge­nann­te Anker­kin­der zum spä­te­ren Nach­zug ihrer Familien.

2015 wur­den in Deutsch­land 67.000 die­ser als min­der­jäh­rig ein­ge­stuf­ten Aus­län­der neu regis­triert, 2016 erneut über 50.000. Bei Kos­ten von durch­schnitt­lich 60.000 bis 80.000 Euro pro UMA und Jahr ent­ste­hen schon heu­te jähr­li­che Kos­ten nur für die­se Per­so­nen­grup­pe von schät­zungs­wei­se sechs bis zehn Mil­li­ar­den Euro. Die­se Miss­stän­de wol­len wir been­den und fordern:

- obli­ga­to­ri­sche Altersuntersuchungen,

- den Aus­schluss von Familiennachzug

- und den aus­nahms­lo­sen Über­gang ins Asyl­ver­fah­ren bei Errei­chen der Volljährigkeit.

Nein zur doppelten Staatsbürgerschaft

Das Geburts­orts­prin­zip (Erwerb der deut­schen Staats­an­ge­hö­rig­keit allein durch Geburt in Deutsch­land, auch wenn kein Eltern­teil Deut­scher ist) wol­len wir wie­der aus dem Gesetz strei­chen und zum Abstam­mungs­prin­zip, wie es bis zum Jahr 2000 galt, zurückkehren.

Die dop­pel­te Staats­bür­ger­schaft soll auf wohl­be­grün­de­te Son­der­fäl­le beschränkt werden.